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Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen


Lieber Gast,

 

die Glücksburg Management Consulting GmbH, Bülowstr. 9, 22763 Hamburg (nachstehend GLC genannt), vermittelt als Reservierungsstelle Ferienunterkünfte entsprechend dem vorhandenen Buchungsangebot. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalte der zwischen dem Beherbergungsbetrieb (nachfolgend BHB genannt) und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages.

 

I. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung GLC

 

I.1. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem BHB, dieser ist durch GLC als Vermittler vertreten, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.

 

I.2. Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche GLC als Vertreter des BHB vornimmt.

 

I.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

I.4. GLC hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung.

 

 

II. Reservierungen

 

II.1. Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit GLC als Vertreter des BHB möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. I.1 und I.2 grundsätzlich zu einem für den BHB und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.

 

II.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt GLC Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch GLC. Erfolgt die Mitteilung, so gilt Ziff. I.2 entsprechend.

 

 

III. Rücktritt

 

III.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Der BHB hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

 

III.2. Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgend genannten Sätze berechnet (jeweils in Prozent des Reisepreises):

 

Zimmerleistungen

  • bis zum 31 Tage vor Reiseantritt - 12% des Reisepreises
  • bis zum 21 Tage vor Reiseantritt - 20% des Reisepreises
  • bis zum 11 Tage vor Reiseantritt - 40% des Reisepreises
  • bis zum 7 Tage vor Reiseantritt - 60% des Reisepreises
  • danach 80% des Reisepreises

 

Ferienwohnungen und Pauschalen

  • bis zum 45 Tage vor Reiseantritt - 15% des Reisepreises
  • bis zum 31 Tage vor Reiseantritt - 25% des Reisepreises
  • bis zum 21 Tage vor Reiseantritt - 50% des Reisepreises
  • bis zum 11 Tage vor Reiseantritt - 80% des Reisepreises
  • danach 90% des Reisepreises

 

III.3. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/Abbruchsversicherung wird dringend empfohlen.

 

III.4. Die Absage der Buchung ist aus organisatorischen Gründen an die Reservierungsstelle (nicht an den Beherbergungsbetrieb) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

 

 

IV. Preise/ Leistungen

 

IV.1. Die in der Reservierung (II.) oder dem Beherbergungsvertrag (I.) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle obligatorische Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person und Nacht, bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern pro Wohneinheit.

 

IV.2. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt (Gastgeberverzeichnis).

 

 

V. Bezahlung

 

V.1. GLC kann als Inkassobevollmächtigter des BHB nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung verlangen.

 

V.2. Der gesamte Aufenthaltspreis, einschließlich aller Nebenkosten, ist spätestens 14 Tage vor Anreise zahlungsfällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

 

 

VI. Haftung des BHB und GLC

 

VI.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,

 

VI.1.1. soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

 

VI.1.2. soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

 

VI.2. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. VI.3. GLC haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von sich und seinen Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der BHB.

 

 

VII. Reklamationen

 

VII.1. Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Gast zunächst umgehend an den jeweiligen BHB wenden. Sollten Sie mit Ihrem BHB zu keiner Einigung kommen, steht Ihnen GLC gern hilfreich zur Seite.

 

 

GLC Glücksburg Consulting Group

Bülowstr. 9

22763 Hamburg

Telefon: 0 40 / 8 54 0 06-0

Telefax: 0 40 / 8 54 0 06-38

http://www.glc-group.com/